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Punzierung

Im Schmuckbereich versteht man unter Punzierung ein in ein Edelmetall eingeprägtes Zeichen. Als Werkzeug dient hierbei ein Punziereisen, ein Stempel, der mit Hilfe von einem Hammer angebracht wird.

Punzierung – früher und heute

In der griechischen Antike und während des Mittelalters wurde die Punzierung für Münzen verwendet – diese wurden entweder auf der Oberseite oder auf der Unterseite mit dem Siegel des herrschenden Königs gekennzeichnet.
Heutzutage findet die Punzierung bei Münzen nur noch am Rand Anwendung. Hauptsächlich ist sie jedoch in der Goldschmiedekunst verbreitet. Schmuckstücke aus Edelmetall sowie Goldbarren, Platinbarren, Silberbarren und Palladiumbarren werden mit einer Punzierung als Feingehaltsstempel versehen.
Diamant Ohrstecker Punzierung
Diamant Ohrstecker mit 3 Krappen

Gesetzliche Vorschriften zur Punzierung

Im Großteil der Staaten existieren gesetzliche Regelungen zur Punzierung von Edelmetallen, die sich allerdings von Land zu Land unterscheiden.
Am weitesten verbreitet ist die Punzierung, die den Feingehalt des Edelmetalls in Tausendsteln angibt.
Bei Edelmetallbarren wird gewöhnlich noch zusätzlich eine Erzeugerpunze angebracht, durch die sichergestellt wird, von wem der Barren hergestellt wurde.

In manchen Staaten ist eine Amtspunze Norm, die darüber Auskunft gibt, welche autonome Kontrollinstanz die Authentizität der Angaben überprüft.
In Ausnahmefällen, wie in Großbritannien und in den Niederlanden, ist es zudem gängiger Brauch, eine Punzierung mit dem Produktionsjahr anzubringen.
In Schweden darf ein Edelmetall im Gegensatz zu Deutschland erst mit einer Punzierung versehen werden, wenn es einen Feingehalt von mindestens 75% aufweist.

Punzierung – die deutschen Normierungen

In Deutschland ist es üblich, alle Schmuckstücke aus Gold, Silber oder Platin mit einer Punzierung zu versehen, die über die Reinheit des Edelmetalls Auskunft gibt. Vorgeschrieben ist das allerdings nicht, im Gesetzestext heißt es lediglich, dass eine Punzierung den Feingehalt „ganzzahligen Tausendstel“ (§2 Abs.1, §3, §5 Abs.1 FeinGehG) angeben muss, nicht aber, dass es verpflichtend ist, überhaupt einen Stempel anzubringen. Die geläufigen Punzierungen in Deutschland sind für Gold 333, 585 und 750; für Silber 835 und 925 sowie für Platin 950.