Punzierung – die deutschen Normierungen
In Deutschland ist es üblich, alle Schmuckstücke aus Gold, Silber oder Platin mit einer Punzierung zu versehen, die über die Reinheit des Edelmetalls Auskunft gibt. Vorgeschrieben ist das allerdings nicht, im Gesetzestext heißt es lediglich, dass eine Punzierung den Feingehalt „ganzzahligen Tausendstel“ (§2 Abs.1, §3, §5 Abs.1 FeinGehG) angeben muss, nicht aber, dass es verpflichtend ist, überhaupt einen Stempel anzubringen. Die geläufigen Punzierungen in Deutschland sind für Gold 333, 585 und 750; für Silber 835 und 925 sowie für Platin 950.