Goldstempel sind in Deutschland nicht verpflichtend – es ist auch erlaubt,
Juwelen ohne diese Angabe zu verkaufen.
Wenn Goldgegenstände allerdings gestempelt werden, dann muss man sich an das FeinGehG halten, das Gesetz über den Feingehalt von Gold- u. Silberwaren. Dieses schreibt fest, dass der Goldstempel den Feingehalt ausschließlich in einer dreistelligen Zahl in Tausendstel angeben darf. So ist es beispielsweise nicht zulässig, Gold mit einer Karatangabe zu versehen, auch wenn das durchaus eine gängige Maßeinheit ist.
In Deutschland ist es erlaubt, alle
Goldlegierungen, deren Feingehalt ein Minimum von 33,3% beträgt mit einem Goldstempel zu versehen. Am weitesten verbreitet ist hierbei 333er Gold (8 Karat), 585er Gold (14 Karat) und 750er Gold (18 Karat).
Die Angabe auf dem Goldstempel darf in ihrem Wert höchstens ein Prozent vom effektiven Feingoldgehalt differieren.