In Deutschland wurde Goldschmied im Jahr 2004 offiziell zu einem Handwerk erklärt, für welches man keine Zulassung benötigt. Das Berufsbild beinhaltet das Formen und Gestalten von Schmuck aus Gold oder anderen wertvollen Metallen wie
Platin, sowie aus Reparatur- und Aufbereitungsarbeiten.
Für die Anfertigung der Schmuckstücke wendet der Goldschmied verschiedene Verfahren wie Einschmelzen, Gießen, Walzen und Schmieden an. Prinzipiell kann der Goldschmied zwischen zwei unterschiedlichen Verfahren wählen, mittels welcher er das
Edelmetall in die gewünschte Gestalt bringt – das Gießen des erhitzten Ausgangsmaterials in eine vorgefertigte Form oder das direkte Modellieren des Gegenstands.
Weitere Tätigkeitsbereiche des Goldschmieds sind außerdem die Herstellung von Legierungen des Edelmetalls sowie die persönliche
Gravur der fertigen Schmuckstücke.
Um den Beruf des Goldschmieds ausüben zu können, bedarf es sehr genauer und sorgfältig Arbeit mit einem Auge fürs Detail, denn es handelt sich bei der Herstellung von Schmuckstücken um absolute Präzisionsarbeit.